ADAC: Video-Verkehrskontrolle vorerst rechtswidrig
Erstellt am 22.08. 2009 | Kein Kommentar | Abgelegt unter Allgemein |
Der ADAC befindet videogestützte Kontrollen im Straßenverkehr als rechtlich bedenklich. Wie der Verkehrsclub am gestrigen Freitag über eine Pressemitteilungmitteilte, fehle hierbei die rechtliche Grundlage.
Angeblich sei der Einsatz von Videokameras im Straßenverkehr derzeit durch verwaltungsinterne Vorschriften geregelt. Videokontrollen sind jedoch nur bei einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage legal, teilte der ADAC mit und verwies auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

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