Klönkram
Gericht stoppt erneut GEZ-Gebührenpflicht für PCs
Erstellt am 19.01. 2010 | Kein Kommentar | Abgelegt unter Fernsehen |
Erneut konnten sich zwei Kläger, die keine GEZ-Gebühr für ihre PCs zahlen wollen, vor Gericht durchsetzen. Das Verwaltungsgericht Gießen befreite einen Optiker und einen Sportverein von der Gebührenpflicht.
In dem Verfahren gegen den Hessischen Rundfunk (HR) wurde im Urteil klargestellt, müssen die Geräte wirklich für die Nutzung öffentlich-rechtlicher Angebote bereitgehalten werden, damit Abgaben erhoben werden können. Dies konnte aber nicht nachgewiesen werden.
Nach Ansicht des Gerichts sei zwar grundsätzlich der Empfang von entsprechenden Inhalten möglich, dieser spiele beim PC – anders als bei Radios und Fernsehern – eine untergeordnete Rolle. Daher müsse bei der Gebührenerhebung durchaus differenziert werden.
Die Kläger hatten im Verfahren dargelegt, dass die Rechner bei ihnen lediglich zur Verwaltung von Mitgliedern beziehungsweise Beschäftigten, zur Pflege der Webseite und der Bearbeitung von E-Mails genutzt werden. Der Optiker hatte sogar einen Filter installiert, der Nutzern nur den Zugriff auf geschäftsbezogene Webseiten ermöglicht.
Quelle: WinFuture
Datenschützer warnt Behörden vor GEZ-Mitarbeitern
Erstellt am 23.12. 2009 | Kein Kommentar | Abgelegt unter Fernsehen |
Der sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig hat die GEZ in seinem Tätigkeitsbericht dafür kritisiert, ihre Kompetenzen immer wieder zu überschreiten.
Insbesondere die Mitarbeiter, die ermitteln sollen, ob ungemeldete Geräte im Einsatz sind, gehen oft zu weit. So berichtet Schurig beispielsweise von einem Fall, in dem sie die Polizei riefen, um die Personalien des Pächters eines Kleingartens feststellen zu lassen.
Dabei gaben sie sich fälschlich als Mitarbeiter des MDR aus. "Tatsächlich haben die freien Mitarbeiter der GEZ weder Anspruch auf Amtshilfe noch auf Vollzugshilfe von Seiten der Polizei, da sie nicht Mitarbeiter einer Behörde und auch nicht vertretungsberechtigt für eine der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind", erklärte der Datenschutzbeauftragte.
Das geschilderte Verhalten sei allerdings kein Einzelfall. Immer wieder werde die Polizei von freien GEZ-Mitarbeitern missbraucht. Aber auch die Meldebehörden versuchen GEZ-Angehörige als willfährige Auskunftsquelle zu nutzen. Ein Beauftragter soll beispielsweise eine Liste mit allen Einwohnern zwischen 16 und 28 Jahren angefordert haben.
Schurig vermutet, dass mit dieser vor allem die neuen Gebühren auf PCs und Smartphones eingefordert werden sollten. Allerdings seien Nachfragen bei Meldebehörden nur in Einzelfällen gerechtfertigt, wenn Anhaltspunkte zu falschen Angaben vorlägen.
Schurig sah sich deshalb angehalten, staatliche Stellen vor den Methoden der GEZ zu warnen. "Ich empfehle den sächsischen Behörden, bei der GEZ zweimal hinzusehen und auch zu prüfen, ob sie Daten übermitteln müssen, bevor der GEZ Daten zur Verfügung gestellt werden", sagte er.
Quelle: WinFuture
Neues Urteil lehnt GEZ-Gebühren für PCs generell ab
Erstellt am 21.12. 2009 | Kein Kommentar | Abgelegt unter Fernsehen |
Erneut hatte eine Klage gegen die Erhebung von Rundfunkgebühren auf PCs Erfolg. In der Urteilsbegründung wurde diesmal allerdings nicht über einen besonderen Fall entschieden, sondern eine deutlich weitergehende Stellungnahme abgegeben.
Die Auffassung der Richter vom Verwaltungsgericht Braunschweig bezieht sich nicht, wie in anderen Verfahren, auf die Besonderheiten der Nutzung des fraglichen Rechners – auch wenn die klagende Dolmetscherin lediglich die Erhebung der Gebühr auf ihren Zweit-PC in ihrem Büro abwenden wollte.
Wie die Tageszeitung ‘Welt‘ berichtete, hielten die Richter die Erhebung der Gebühren auf PCs generell für unzulässig. Immerhin stelle der NDR, gegen den sich die Klage richtete, im Internet "keinen gebührenrechtlich relevanten Rundfunk zur Verfügung".
Immerhin stünden die Streams der online bereitgestellten Radioprogramme nicht unbegrenzt vielen Nutzern zur Verfügung, wie es bei einer herkömmlichen Funkausstrahlung hingegen der Fall sei. Eine generelle Gebühr für jeden, der die Angebote potenziell über das Internet nutzen kann, sei daher nicht gerechtfertigt.
Der NDR kann nun vor dem Oberverwaltungsgericht in Berufung gehen. Schließen sich die Richter dort aber der Auffassung der vorhergehenden Instanz an, hätte dies wohl weitreichende Auswirkungen auf die Erhebung von Rundfunkgebühren auf PCs generell.
Quelle: WinFuture
CoD:MW2 – Vertragsprobleme bei Internetusern durch IWNet
Erstellt am 09.12. 2009 | Kein Kommentar | Abgelegt unter Games |
Am Anfang klingt es eigentlich ziemlich unglaublich: Man schießt sich munter durch das neue IWNet, freut sich über seinen neuen Rang und freigeschaltete Extras, doch schon im nächsten Moment kommt ein Schreiben des Providers, mit der Drohung einem vom Internet zu kappen. Dass dies nicht gerade Abwegig ist, zeigen einige interessante Posts von amerikanischen Zockern, die im offiziellen IW-Forum aufgetaucht sind. Die Gründe für die Mahnungen: "Betreiben eines Servers über den Heimanschluss" oder auch "Exzessives File-Sharing über Peer-to-Peer-Verbindungen".
Die amerikanischen Provider haben in ihren ‘AUPs’ (acceptable use policy), welche in etwa den deutschen AGBs entsprechen, unter anderem diese 2 Dinge untersagt – handelt man zuwider, kann es bis hin zur Löschung des Accountes bei dem Provider gehen, wodurch man dann ohne Internet dastehen würde. Doch die Opfer haben sich nicht etwa einige Gigabyte Filme gesaugt, nein, sie haben Modern Warfare 2 gespielt. Das sowieso umstrittene IWNet zwingt einen Peer-to-Peer-Verbindungen zu nutzen, die bisher eigentlich primär bei File-Sharern beliebt sind, genauso wie es einen dazu bringt Server zu hosten. Daraus folgt: Man muss für den Multiplayer mit den Auflagen seines Provider brechen.
Im Folgenden haben wir für euch mal einige Post aus dem IW-Forum übersetzt, um euch so mal die bisherigen Erfahrungen der User aufzeigen zu können:
GEZ-Gebühr auf PCs und Handys soll deutlich steigen
Erstellt am 07.12. 2009 | 1 Kommentar | Abgelegt unter Fernsehen |
Geht es nach den neuesten Plänen der Ministerpräsidenten der Bundesländer werden die GEZ-Gebühren demnächst für eine Reihe von Internet-Nutzern um über 200 Prozent ansteigen.
Betroffen sind Besitzer von Computern und Smartphones, die nicht über einen Fernseher verfügen. Diese müssen bisher 5,76 Euro im Monat an die GEZ überweisen. Zukünftig sollen sie zum Vollzahler werden und ebenso wie die Nutzer von Fernsehgeräten monatlich 18 Euro zahlen, berichtet das Online-Magazin ‘Carta‘.

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