Archiv für die ‘Fernsehen’ Kategorie

GEZ-Gebühr zukünftig pro Haushalt statt pro Gerät

Erstellt am 10.06. 2010 | Kein Kommentar | Abgelegt unter Fernsehen |

Die Ministerpräsidenten der Länder haben eine umfassende Neuregelung der GEZ-Gebühren beschlossen. Ab 2013 soll der Beitrag pro Haushalt eingezogen werden und nicht mehr pro Gerät. Die umstrittenen Kontrollen fallen dann weg.

Derzeit werden monatlich 17,98 Euro für einen Fernseher fällig, 5,76 Euro zahlt man für ein Radio. Auch internetfähige Computer und Handys müssen angemeldet werden. Die Höhe der neuen Gebühr steht noch nicht fest, sie soll jedoch den bisherigen Beitrag nicht übersteigen. Haushalte, in denen mehrere Personen leben, könnten zukünftig sogar sparen, da nicht mehr pro Kopf berechnet wird. Eine Befreiung von der Gebühr wird aber auch schwieriger.

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Kartellverdacht: Durchsuchung bei Pro7Sat.1 & RTL

Erstellt am 20.05. 2010 | Kein Kommentar | Abgelegt unter Fernsehen |

Am gestrigen Mittwoch hat das Bundeskartellamt die Büroräume der beiden Privatsendergruppen ProSiebenSat.1 und RTL durchsucht. Laut einem Bericht des ‘Focus‘ soll der Verdacht bestehen, dass sich beide Unternehmen über eine Verschlüsselung der Free-TV-Programme abgesprochen haben.

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Keine GEZ-Gebühr extra für PC im Arbeitszimmer

Erstellt am 14.04. 2010 | Kein Kommentar | Abgelegt unter Fernsehen |

Für einen PC im Arbeitszimmer muss keine separate Rundfunkgebühr gezahlt werden, wenn bereits ein Fernseher in den angrenzenden Wohnräumen bei der GEZ angemeldet ist.

Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschieden. Der Klage eines selbstständigen Informatikers gegen einen Gebührenbescheid wurde damit stattgegeben. Der Hessische Rundfunk unterlag damit bereits in der zweiten Instanz.

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Gericht stoppt erneut GEZ-Gebührenpflicht für PCs

Erstellt am 19.01. 2010 | Kein Kommentar | Abgelegt unter Fernsehen |

Erneut konnten sich zwei Kläger, die keine GEZ-Gebühr für ihre PCs zahlen wollen, vor Gericht durchsetzen. Das Verwaltungsgericht Gießen befreite einen Optiker und einen Sportverein von der Gebührenpflicht.

In dem Verfahren gegen den Hessischen Rundfunk (HR) wurde im Urteil klargestellt, müssen die Geräte wirklich für die Nutzung öffentlich-rechtlicher Angebote bereitgehalten werden, damit Abgaben erhoben werden können. Dies konnte aber nicht nachgewiesen werden.

Nach Ansicht des Gerichts sei zwar grundsätzlich der Empfang von entsprechenden Inhalten möglich, dieser spiele beim PC – anders als bei Radios und Fernsehern – eine untergeordnete Rolle. Daher müsse bei der Gebührenerhebung durchaus differenziert werden.

Die Kläger hatten im Verfahren dargelegt, dass die Rechner bei ihnen lediglich zur Verwaltung von Mitgliedern beziehungsweise Beschäftigten, zur Pflege der Webseite und der Bearbeitung von E-Mails genutzt werden. Der Optiker hatte sogar einen Filter installiert, der Nutzern nur den Zugriff auf geschäftsbezogene Webseiten ermöglicht.

 

Quelle: WinFuture

Datenschützer warnt Behörden vor GEZ-Mitarbeitern

Erstellt am 23.12. 2009 | Kein Kommentar | Abgelegt unter Fernsehen |

Der sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig hat die GEZ in seinem Tätigkeitsbericht dafür kritisiert, ihre Kompetenzen immer wieder zu überschreiten.

Insbesondere die Mitarbeiter, die ermitteln sollen, ob ungemeldete Geräte im Einsatz sind, gehen oft zu weit. So berichtet Schurig beispielsweise von einem Fall, in dem sie die Polizei riefen, um die Personalien des Pächters eines Kleingartens feststellen zu lassen.

Dabei gaben sie sich fälschlich als Mitarbeiter des MDR aus. "Tatsächlich haben die freien Mitarbeiter der GEZ weder Anspruch auf Amtshilfe noch auf Vollzugshilfe von Seiten der Polizei, da sie nicht Mitarbeiter einer Behörde und auch nicht vertretungsberechtigt für eine der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind", erklärte der Datenschutzbeauftragte.

Das geschilderte Verhalten sei allerdings kein Einzelfall. Immer wieder werde die Polizei von freien GEZ-Mitarbeitern missbraucht. Aber auch die Meldebehörden versuchen GEZ-Angehörige als willfährige Auskunftsquelle zu nutzen. Ein Beauftragter soll beispielsweise eine Liste mit allen Einwohnern zwischen 16 und 28 Jahren angefordert haben.

Schurig vermutet, dass mit dieser vor allem die neuen Gebühren auf PCs und Smartphones eingefordert werden sollten. Allerdings seien Nachfragen bei Meldebehörden nur in Einzelfällen gerechtfertigt, wenn Anhaltspunkte zu falschen Angaben vorlägen.

Schurig sah sich deshalb angehalten, staatliche Stellen vor den Methoden der GEZ zu warnen. "Ich empfehle den sächsischen Behörden, bei der GEZ zweimal hinzusehen und auch zu prüfen, ob sie Daten übermitteln müssen, bevor der GEZ Daten zur Verfügung gestellt werden", sagte er.

 

Quelle: WinFuture